01.09.2004 | Dienstwagen
Navigationsgerät keine Sonderausstattung?
Ein Navigationsgerät gehört nicht zur Sonderausstattung eines Dienstwagens, sondern ist ein Telekommunikationsgerät im Sinne von § 3 Nr. 45 EStG. Die Kosten für ein Navigationssystem dürfen daher nicht in die Bemessungsgrundlage für die "Ein-Prozent-Regelung" einfließen. Mit dieser Entscheidung stellt sich das FG Düsseldorf gegen die bisherige Praxis der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 10.6.2002, Az: IV C 5 - S 2334 - 63/02, DStR 2002, 1667). Erwartungsgemäß hat die Finanzverwaltung Revision eingelegt (Az: VI R 37/04). (Urteil vom 4.6.2004, Az: 18 K 879/03 E; Abruf-Nr. 042168 )
Quelle: Ausgabe 09 / 2004 | Seite 145 | ID 110955