01.12.2006 | Einsatzwechseltätigkeit
Verpflegungsmehraufwand eines Festmachers im Hafen
Ein Hafenarbeiter, der als Festmacher an einigen Anlegeplätzen in einem überschaubaren Teil eines Hafens beschäftigt ist, übt keine Einsatzwechseltätigkeit aus. Dafür müsste er typischerweise an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt werden und damit nicht über einen dauerhaft angelegten ortsgebundenen Bezugszeitpunkt seiner beruflichen Tätigkeit verfügen. Das sah der BFH im Fall des Hafenarbeiters als nicht gegeben an und ließ deshalb den Ansatz des Verpflegungsmehraufwands nicht zu. (Urteil vom 11.4.2006, Az: VI R 52/05)(Abruf-Nr. 063480)
Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 200 | ID 88175