01.12.2004 | Einsatzwechseltätigkeit
Wohngruppen als Arbeitsstätten eines Heimerziehers
Ein Heimerzieher, der während des Jahres in drei verschiedenen Wohngruppen eingesetzt wird, übt keine Einsatzwechseltätigkeit aus. Vielmehr hat er in den einzelnen Wohngruppen mehrere regelmäßige Arbeitsstätten. In dem vom FG Köln entschiedenen Fall arbeitete ein Heimerzieher unterschiedlich lang (bis zu fünf Monate) in verschiedenen Wohngruppen. Die einzelnen Wohngruppen seien daher als seine Arbeitsstätte anzusehen, weil er diese regelmäßig und nachhaltig jeweils für einen gewissen Zeitraum und damit auf Dauer aufgesucht hat. Eine Einsatzwechseltätigkeit und damit ein Ansatz von Verpflegungsmehraufwand komme nicht in Betracht. Noch ist die Sache nicht endgültig entschieden; der BFH hat die Revision zugelassen (Az: VI R 10/04). (Urteil vom 31.7.2002, Az: 3 K 36/01; Abruf-Nr. 042962 )