07.03.2008 | Elterngeld
Einmalzahlungen bleiben unberücksichtigt
Bei der Berechnung des Elterngelds bleiben Einmalzahlungen wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Provisionen unberücksichtigt. Mit dieser Entscheidung bestätigt das SG Münster die bestehende Regelung (§ 2 Abs. 7 Satz 6 BEEG). Das gelte auch dann, wenn die Einmalzahlung verteilt auf das gesamte Jahr mit dem laufenden Monatslohn ausgezahlt werde. (rechtskräftiges Urteil vom 25.9.2007, Az: S 2 EG 26/07)(Abruf-Nr. 080300)
Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 41 | ID 118051