08.10.2009 | Elterngeld
Streikunterstützung wird beim Elterngeld nicht berücksichtigt
Eine Streikunterstützung ist bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgeblichen Arbeitsentgelts nicht zu berücksichtigen. Nach Ansicht des SG München soll das Elterngeld die Einbuße an Erwerbseinkommen ausgleichen. Es diene nicht dazu, den durch Zuflüsse aus verschiedenen Quellen erreichten Lebensstandard der Eltern aufrechtzuerhalten. (rechtskräftiges Urteil vom 15.1.2009, Az: S 30 EG 59/08)(Abruf-Nr. 091400)
Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 166 | ID 130664