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  • 06.04.2009 | Entlastungen für Arbeitgeber

    Verbesserte Rahmenbedingungen beim
    Kurzarbeitergeld sollen Arbeitsplätze sichern

    Die Wirtschaftskrise lässt die Zahl der Unternehmen steigen, die aus konjunkturellen Gründen Kurzarbeit beantragen. Das Kurzarbeitergeld soll betriebsbedingte Kündigungen vermeiden und die Arbeitsplätze sichern, bis die Wirtschaft sich wieder erholt hat. Deshalb wurden jetzt die Bezugsdauer verlängert und weitere Verbesserungen beschlossen.  

    Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld

    Seit dem 1. Januar 2009 kann das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (daneben gibt es das Saison- und das Transferkurzarbeitergeld) für 18 Monate und nicht mehr nur für maximal zwölf Monate gezahlt werden. Die verlängerte Bezugsdauer gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch bis zum 31. Dezember 2009 entsteht und für Arbeitnehmer, die bereits 2008 in Kurzarbeit waren und dies im Jahr 2009 weiterhin sind.  

     

    Beispiel

    Unternehmen A meldet zum 1. Mai 2009 Kurzarbeit an. Die Arbeitnehmer erhalten maximal bis zum 30. Oktober 2010 Kurzarbeitergeld. Unternehmen B hat bereits am 1. Dezember 2008 Kurzarbeit angemeldet; die Arbeitnehmer erhalten maximal bis zum 31. Mai 2010 Kurzarbeitergeld.  

     

    Mit dem Konjunkturpaket II (Abruf-Nr. 090910) hat der Gesetzgeber weitere Verbesserungen auf den Weg gebracht. Diese gelten rückwirkend zum 1. Februar 2009 und befristet bis zum 31. Dezember 2010:  

     

    • Die Agentur für Arbeit erstattet den Arbeitgebern die Hälfte der Sozial­versicherungsbeiträge, die auf die Kurzarbeit entfallen. Bilden sich die Arbeitnehmer während der Kurzarbeit weiter, übernimmt die Agentur für Arbeit sogar 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge.