01.02.2004 | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Wer erhält künftig die Steuerklasse II?
Der bisherige Haushaltsfreibetrag nach § 32 Abs. 7 EStG ist dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 zum Opfer gefallen. Als Ausgleich wurde ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro geschaffen (§ 24b EStG). Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für den neuen Entlastungsbetrag erfüllen, erhalten für den Lohnsteuerabzug - wie bisher beim Haushaltsfreibetrag - die Steuerklasse II.
Alleinstehende erhalten den Entlastungsbetrag, wenn
sie mit mindestens einem Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 EStG eine Hausgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung bilden, |
das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und |
sie und das Kind in der gemeinsamen Wohnung mit Haupt wohnsitz gemeldet sind. |
Der Begriff "Alleinstehende" wird künftig viel enger definiert als bei der Gewährung des bisherigen Haushaltsfreibetrags. Als allein stehend gelten gemäß Â§ 24b Abs. 2 EStG diejenigen, die
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