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  • 08.07.2010 | Entwurf liegt vor

    Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 - Neuregelungen gelten teilweise bereits für 2010

    Das BMF hat den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 veröffentlicht (Abruf-Nr. 101930). Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten geplanten Änderungen zusammengefasst.  

     

    Beachten Sie: Grundsätzlich gelten die neuen LStR erst für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen (Ausnahmen: Erläuterungen der Rechtslage und bereits erfolgte Änderungen im EStG). Die geplanten Vereinfachungen bei der Mahlzeitengestellung sollen aber bereits für das Jahr 2010 gelten.  

    Entgeltumwandlung bei Arbeitgeberleistungen

    Viele steuerbegünstigte bzw. -freie Arbeitgeberleistungen setzen voraus, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (zum Beispiel Kindergartenzuschuss, § 3 Nr. 33 EStG; R 3.33 Abs. 5 LStR). Nicht um eine zusätzliche Leistung handelt es sich, wenn die Arbeitgeberleistung durch Umwandlung des arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitslohns erfolgt. Erforderlich ist vielmehr, dass die Leistung zu dem Arbeitslohn hinzukommt, den der Arbeitgeber arbeitsrechtlich schuldet.  

     

    Die LStR sollen dahingehend geändert werden, dass es sich auch dann um eine zusätzliche Leistung handelt, wenn eine freiwillige Sonderzahlung (zum Beispiel ein freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld) umgewandelt wird.