01.08.2006 | Erste Musterverfahren sind entschieden
Volle Beitragspflicht von Versorgungsbezügen
Seit 1. Januar 2004 sind auf Betriebsrenten, Versorgungsbezüge und Direktversicherungen volle Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Die Neuregelung hat viele Proteste ausgelöst. Die Krankenkassen wurden mit zahlreichen Widersprüchen gegen die Beitragsbescheide konfrontiert.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen hatten sich deshalb darauf verständigt in sieben Fallgruppen Musterverfahren durchzuführen. Inzwischen wurden mehrere Verfahren entschieden, leider alle zu Ungunsten der Beitragszahler. Nachfolgend bringen wir Sie auf den Stand der Dinge.
1. Pflichtversicherte Rentner mit Anspruch auf Betriebsrente
In der Krankenversicherung pflichtversicherte Rentner, die neben ihrer gesetzlichen Rente eine Betriebsrente beziehen, müssen seit dem 1. Januar 2004 auf die Betriebsrente den vollen allgemeinen Beitragssatz entrichten. Davor war nur der halbe allgemeine Beitragssatz anzusetzen.
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