01.02.2007 | Fahrtkosten
Beitrag zur Entfernungspauschale: Korrektur eines Beispiels
In der Ausgabe 1/2007 haben wir Sie über das neue BMF-Schreiben zur Entfernungspauschale informiert. Im Beispiel auf Seite 8 unten hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Nachfolgend finden Sie die korrigierte Version:
Ein Arbeitnehmer fährt an 230 Arbeitstagen mit dem Pkw zum Bahnhof (45 km) und von dort mit der Bahn zur Arbeit (80 km). Die kürzeste Straßenverbindung beträgt 120 km. Künftig ergibt sich folgende Entfernungspauschale: Kürzeste Straßenverbindung | 120 km | Fahrt Wohnung – Bahnhof mit dem eigenen Pkw (45 km ./. 20 km) x 0,30 Euro x 230 Tage | 1.725 Euro | Fahrt Bahnhof – Arbeitsstätte mit der Bahn (120 km ./. 45 km) x 0,30 Euro x 230 Tage = | 5.175 Euro | | aber Begrenzung auf | 4.500 Euro | 4.500 Euro | Abzugsfähiger Betrag | 6.225 Euro | |
Quelle:
Ausgabe 02 / 2007 | Seite 19 | ID 87821
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