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  • 01.02.2007 | Fahrtkosten

    Beitrag zur Entfernungspauschale: Korrektur eines Beispiels

    In der Ausgabe 1/2007 haben wir Sie über das neue BMF-Schreiben zur Entfernungspauschale informiert. Im Beispiel auf Seite 8 unten hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Nachfolgend finden Sie die korrigierte Version: 

    Ein Arbeitnehmer fährt an 230 Arbeitstagen mit dem Pkw zum Bahnhof (45 km) und von dort mit der Bahn zur Arbeit (80 km). Die kürzeste Straßenverbindung beträgt 120 km. Künftig ergibt sich folgende Entfernungspauschale: 

     

    Kürzeste Straßenverbindung 

    120 km 

    Fahrt Wohnung – Bahnhof mit dem eigenen Pkw 

    (45 km ./. 20 km) x 0,30 Euro x 230 Tage 

    1.725 Euro 

    Fahrt Bahnhof – Arbeitsstätte mit der Bahn 

    (120 km ./. 45 km) x 0,30 Euro x 230 Tage =  

    5.175 Euro 

     

    aber Begrenzung auf  

    4.500 Euro 

    4.500 Euro 

    Abzugsfähiger Betrag 

    6.225 Euro 

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 19 | ID 87821