01.03.2004 | Fahrtkosten
Entfernungspauschale trotz Sammelbeförderung
Bei einer Einsatzwechseltätigkeit gibt es die Entfernungspauschale auch für die per Sammeltransport zurückgelegte Strecke, so das FG Niedersachsen. Die Finanzverwaltung hat Revision eingelegt (Az: VI R 64/03).
Wichtig: Die Frage stellt sich nur für die Veranlagungszeiträume vor 2004. Denn seit 1. Januar 2004 wird eine Sammelbeförderung auf die Entfernungspauschale angerechnet (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 3 EStG). (Urteil vom 10.09.2003, Az: 2 K 496/02; Abruf-Nr. 040217 )
Quelle: Ausgabe 03 / 2004 | Seite 38 | ID 110877