07.09.2009 | Fahrtkosten
Fahrten eines Kurierfahrers mit eigenem Pkw zum Auftraggeber
Fährt ein angestellter Kurierfahrer mit seinem eigenen Pkw jeweils zum Firmensitz der verschiedenen Auftraggeber seines Arbeitgebers, um dort ein Fahrzeug zu übernehmen, handelt es sich nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. Die Firmensitze der Auftraggeber seien nicht dem Arbeitgeber zuzurechnen. Somit könne der Kurierfahrer - zumindest aus Sicht des FG - dort auch keine regelmäßige Arbeitsstätte begründen. Es liege eine Auswärtstätigkeit vor, und für die Fahrten könne die Dienstreisepauschale (0,30 Euro je gefahrenen Kilometer) gewährt werden.
Beachten Sie: Zu der Frage, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen eine Tätigkeitsstätte, die nicht dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, zur regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers wird, sind beim BFH bereits zwei Verfahren anhängig (Az: VI R 21/08 und VI R 42/08). (rechtskräftiges Urteil vom 4.6.2009, Az: 11 K 4502/07 E)(Abruf-Nr. 092605)