07.03.2008 | Fahrtkosten
Fahrtkostenzuschuss aus umgewandelter Tantieme
Eine teilweise in einen Fahrtkostenzuschuss umgewandelte Tantieme kann nicht pauschal lohnversteuert werden. Das hat das FG Nürnberg entschieden. Im Urteilsfall erhielten die Arbeitnehmer jährlich im November eine Sonderzahlung in Form einer Kombination aus Fahrtkostenzuschuss und Weihnachtsgeld. Die Höhe des Fahrtkostenzuschusses richtete sich nach dem als Werbungskosten abzugsfähigen Betrag des einzelnen Arbeitnehmers. Arbeitnehmer mit höheren Fahrtkostenzuschüssen erhielten weniger Weihnachtsgeld als Arbeitnehmer mit niedrigeren Fahrtkostenzuschüssen. Nach Ansicht des FG wurden die Fahrtkostenzuschüsse nicht „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gezahlt, sondern die individuelle Tantieme des einzelnen Arbeitnehmers in Fahrtkostenzuschuss und Weihnachtsgeld aufgeteilt. Eine Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG sei deshalb nicht möglich.
Beachten Sie: Das betroffene Unternehmen (eine Steuerberatungsgesellschaft) hat inzwischen Revision beim BFH (Az: VI R 41/07) eingelegt. (Urteil vom 28.6.2007, Az: VI 105/06)(Abruf-Nr. 073695)