05.03.2010 | Fahrtkosten
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Gebietsmanagers
Erstreckt sich die Zuständigkeit eines Gebietsmanagers auf mehrere Niederlassungen des Arbeitgebers, sind die einzelnen Filialen regelmäßige Arbeitsstätten für den Manager. Das gilt nach einem Urteil des FG München auch, wenn er die Filialen nur in unregelmäßigen Zeitabständen aufsucht. Folge: Der Manager kann für die Fahrt von der Wohnung zur ersten am Arbeitstag aufgesuchten Filiale und für die Heimfahrt von der zuletzt besuchten Filiale lediglich die Entfernungspauschale ansetzen. Fahrten zwischen den einzelnen Filialen und Fahrten zu anderen Tätigkeitsorten kann er nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen.
Beachten Sie: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Manager beim BFH (Az: VI B 129/09) Beschwerde eingelegt. (Urteil vom 18.8.2009, Az: 2 K 4031/06)(Abruf-Nr. 093953)