01.06.2006 | Familienversicherung
Anrechnung einer in monatlichen Raten gezahlten Abfindung
Erhält ein Arbeitnehmer nach dem Bezug von Arbeitslosengeld eine in monatlichen Raten gezahlte Abfindung von seinem früheren Arbeitgeber, muss er sich diese als Gesamteinkommen anrechnen lassen. Folge: Liegt das monatliche Gesamteinkommen regelmäßig über 350 Euro ist keine kostenlose Familienversicherung möglich. Auch die Tatsache, dass bei Zahlung der Abfindung in einem Betrag die Familienversicherung nicht ausgeschlossen wäre, ließ das BSG zu keinem anderen Ergebnis kommen. (Urteil vom 25.1.2006, Az: B 12 KR 2/05 R) (Abruf-Nr. 061476)
Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 92 | ID 87981