01.12.2007 | Familienversicherung
Familienversicherung trotz hoher Abfindung
Eine in einer Summe gezahlte Abfindung (im Urteilsfall waren es rund 55.000 Euro), schließt die Familienversicherung in den Folgemonaten nicht aus. Die Familienversicherung ist nur dann nicht möglich, wenn der Familienangehörige ein regelmäßiges monatliches Einkommen über dem Grenzbetrag bezieht (derzeit 350 Euro, ab 2008 dann 355 Euro im Monat). Eine Abfindung kann aber nicht als regelmäßiges Einkommen auf die Monate verteilt werden. Nur die Zinserträge aus dem Abfindungsbetrag oder eine Auszahlung der Abfindung in monatlichen Raten könnten zu einem Ausschluss von der Familienversicherung führen. (BSG, Urteil vom 9.10.2007, Az: B 5b/8 KN 1/06 KR R)(Abruf-Nr. 073608)
Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 202 | ID 116295