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    LGP Löhne und Gehälter professionell

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    Praktiker in der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen sich in lohn­steuerlichen Fragen genauso auskennen wie in der Sozial­versicherung und im entgeltbezogenen Arbeitsrecht. LGP Löhne und Gehälter professionell spart Ihnen hier wertvolle Zeit: Statt aufwendig in verschiedenen Quellen zu suchen, erhalten Sie alle Informationen aus einer Hand – kompakt, praxisnah und auf den Punkt gebracht.

    01.12.2007 | Familienversicherung

    Familienversicherung trotz hoher Abfindung

    Eine in einer Summe gezahlte Abfindung (im Urteilsfall waren es rund 55.000 Euro), schließt die Familienversicherung in den Folgemonaten nicht aus. Die Familienversicherung ist nur dann nicht möglich, wenn der Familienangehörige ein regelmäßiges monatliches Einkommen über dem Grenzbetrag bezieht (derzeit 350 Euro, ab 2008 dann 355 Euro im Monat). Eine Abfindung kann aber nicht als regelmäßiges Einkommen auf die Monate verteilt werden. Nur die Zinserträge aus dem Abfindungsbetrag oder eine Auszahlung der Abfindung in monatlichen Raten könnten zu einem Ausschluss von der Familienversicherung führen. (BSG, Urteil vom 9.10.2007, Az: B 5b/8 KN 1/06 KR R)(Abruf-Nr. 073608

    Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 202 | ID 116295

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