01.09.2006 | Finanzierungslücken aufdecken und schließen
Pensionszusagen richtig gestalten – Teil I
Die Pensionszusage ist der am weitesten verbreitete Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Vor allem bei leitenden Angestellten oder Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) ist sie der Durchführungsweg schlechthin. Die Gründe liegen auf der Hand: Die Pensionszusage ermöglicht im Rahmen der steuerlichen Förderung hohe Versorgungen. Sie hat für Unternehmen einen Steuerstundungseffekt. Zudem ist die Finanzierung der Zusage höchst flexibel. Bei GGf, die in Personalunion die Arbeitgeberseite wie auch die Arbeitnehmerseite verkörpern, bestehen jedoch Grenzen bei der steuerlichen Anerkennung.
Nachfolgend zeigen wir, wo aktuell Finanzierungslücken bestehen, wie die Finanzierung ausgestaltet sein muss und welche Grundsätze für die Gestaltung der Pensionszusage gelten. In der nächsten Ausgabe gehen wir auf die inhaltlichen Besonderheiten bei der Pensionszusage ein.
Aktuelle Finanzierungssituation bei bestehenden Zusagen
Wirft man einen Blick auf die Finanzierungssituation der Zusage rentennaher GGf, zeigen sich oft eklatante Lücken. Dies hat drei Gründe:
1. Unterfinanzierung
Die meisten Pensionszusagen wurden mit Kapitaltarifen auf „Heubeck-Basis“ abgedeckt, schließlich wollte man den Steuerstundungseffekt nicht von vornherein durch eine kongruente Rückdeckungsversicherung zunichte machen. Bei Einrichtung war klar, dass die Zusage unterfinanziert ist.
2. Kapitalmarktsituation
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