01.01.2008 | Gehaltserhöhung für Rentner möglich
Neue Hinzuverdienstgrenzen zum 1. Januar 2008
Zum 1. Januar 2008 haben sich die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner erhöht. Grund ist diesmal nicht eine Erhöhung des Rentenwerts, sondern eine Systemumstellung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz; Abruf-Nr. 073765). Die Hinzuverdienstgrenzen werden jetzt ausgehend von der Bezugsgröße West berechnet.
Hinzuverdienstgrenzen (Stand 1. Januar 2008)
Rentenart | Maximaler monatlicher Hinzuverdienst | Maximaler monatlicher Hinzuverdienst |
| West | Ost |
Altersvollrente vor Ende des 65. Lebensjahrs | 355,00 Euro | 355,00 Euro |
Altersrente vor Ende des 65. Lebensjahrs
|
484,58 Euro 708,23 Euro 931,88 Euro |
425,92 Euro 622,49 Euro 819,07 Euro |
Erwerbsunfähigkeitsrente | 355,00 Euro | 355,00 Euro |
Berufsunfähigkeitsrente
|
708,23 Euro 944,30 Euro 1.167,95 Euro |
622,49 Euro 829,99 Euro 1.026,57 Euro |
Volle Erwerbsminderungsrente
|
355,00 Euro 633,68 Euro 857,33 Euro 1.043,70 Euro |
355,00 Euro 556,97 Euro 753,55 Euro 917,36 Euro |
Teilweise Erwerbsminderungsrente
|
857,33 Euro 1.043,70 Euro |
753,55 Euro 917,36 Euro |
Die Hinzuverdienstgrenzen sind auf der Grundlage von 1,5 Entgeltpunkten berechnet (Ausnahme: Berufsunfähigkeitsrenten, die auf 0,5 Entgeltpunkten beruhen). Hat der Arbeitnehmer in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn mehr Entgeltpunkte erwirtschaftet, kann er mehr verdienen und der Hinzuverdienst muss individuell berechnet werden.
Beachten Sie: Bei den Hinterbliebenrenten gibt es keine Änderung.
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