01.07.2007 | Gehaltserhöhung für Rentner möglich
Neue Hinzuverdienstgrenzen zum 1. Juli 2007
Zum 1. Juli 2007 wurden die Renten erhöht. Die neuen Rentenwerte betragen 26,27 Euro (West) bzw. 23,09 Euro (Ost). Dadurch erhöhen sich auch die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner. Nachfolgend finden Sie die neuen Hinzuverdienstgrenzen. In einem zweiten Teil gehen wir zudem näher auf die Hinzuverdienstregelungen bei Hinterbliebenenrenten ein.
Altersrenten und Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten
Die Hinzuverdienstgrenzen sind auf Grundlage von 1,5 Entgeltpunkten berechnet (Ausnahme: Berufsunfähigkeitsrenten sind auf Grundlage von 0,5 Entgeltpunkten berechnet). Hat der Arbeitnehmer in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn mehr Entgeltpunkte erwirtschaftet, kann er mehr verdienen und der Hinzuverdienst muss individuell berechnet werden.
Hinzuverdienstgrenzen (Stand 1. Juli 2007)
Rentenart | maximaler monatlicher Hinzuverdienst | maximaler monatlicher Hinzuverdienst |
| West | Ost |
Altersvollrente vor Ende des 65. Lebensjahrs | 350,00 Euro | 350,00 Euro |
Altersrente vor Ende des 65. Lebensjahrs
|
461,04 Euro 689,59 Euro 918,14 Euro |
405,23 Euro 606,11 Euro 807,00 Euro |
Erwerbsunfähigkeitsrente | 350,00 Euro | 350,00 Euro |
Berufsunfähigkeitsrente
|
689,59 Euro 919,45 Euro 1149,31 Euro |
606,11 Euro 808,15 Euro 1010,19 Euro |
Volle Erwerbsminderungsrente
|
350,00 Euro 614,72 Euro 815,68 Euro 1016,65 Euro |
350,00 Euro 540,31 Euro 716,94 Euro 893,58 Euro |
Teilweise Erwerbsminderungsrente
|
815,68 Euro 1016,65 Euro |
716,94 Euro 893,58 Euro |
Unser Service: Die jeweils aktuellen Hinzuverdienstgrenzen finden Sie auch in unserem Online-Service (www.iww.de) unter „Arbeitshilfen/Checklisten“. Einen ausführlichen Beitrag zum Hinzuverdienst bei Alters- und Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrenten und zur Versicherungspflicht von beschäftigten Rentnern finden Sie in der Ausgabe 1/2007. Seite 10.
Hinzuverdienst bei Hinterbliebenenrenten
Bei Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrenten und Waisenrenten) gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen im obigen Sinne. Gleichwohl erfolgt eine Anrechnung des Einkommens.
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