06.07.2009 | Gehaltserhöhung für Rentner möglich
Neue Hinzuverdienstgrenzen zum 1. Juli 2009
Aufgrund der gestiegenen Rentenwerte erhöhen sich zum 1. Juli 2009 in den neuen Bundesländern die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner.
Beachten Sie: Die Hinzuverdienstgrenzen in den alten Bundesländern werden ausgehend von der Bezugsgröße West berechnet. Da diese unverändert bleibt, ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen in den alten Bundesländern nicht. Die Hinzuverdienstgrenzen in den neuen Bundesländern ändern sich dagegen, weil sie auch vom Quotienten der Rentenwerte abhängig sind.
Hinzuverdienstgrenzen (Stand 1. Juli 2009)
Rentenart | Maximaler monatlicher | Maximaler monatlicher Hinzuverdienst Ost |
Altersvollrente vor Ende des 65. Lebensjahrs | 400,00 Euro | 400,00 Euro |
Altersrente vor Ende des 65. Lebensjahrs
|
491,40 Euro 718,20 Euro 945,00 Euro |
435,94 Euro 637,14 Euro 838,34 Euro |
Erwerbsunfähigkeitsrente | 400,00 Euro | 400,00 Euro |
Berufsunfähigkeitsrente
|
718,20 Euro 957,60 Euro 1.184,40 Euro |
637,14 Euro 849,52 Euro 1.050,72 Euro |
Volle Erwerbsminderungsrente
|
400,00 Euro 642,60 Euro 869,40 Euro 1.058,40 Euro |
400,00 Euro 570,07 Euro 771,27 Euro 938,94 Euro |
Teilweise Erwerbsminderungsrente
|
869,40 Euro 1.058,40 Euro |
771,27 Euro 938,94 Euro |
Die Hinzuverdienstgrenzen sind auf der Grundlage von 1,5 Entgeltpunkten berechnet (Ausnahme: Berufsunfähigkeitsrenten, die auf 0,5 Entgeltpunkten beruhen). Hat der Arbeitnehmer in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn mehr Entgeltpunkte erwirtschaftet, kann er mehr verdienen und der Hinzuverdienst muss individuell berechnet werden.
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