01.12.2006 | Geldwerter Vorteil
Geldbußen gegen Geschäftsführer – BFH muss entscheiden
Der BFH muss jetzt klären, ob ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn der Arbeitgeber hohe Geldbußen übernimmt, die gegen den Geschäftsführer persönlich festgesetzt wurden. In einem Fall vor dem FG Bremen ging es um Verstöße des Geschäftsführers gegen das Lebensmittelgesetz durch Umetikettierung von Waren (Urteil vom 6.10.2005, Az: 1 K 55/03 [3]; Abruf-Nr. 060595; Ausgabe 7/2006, Seite 109). Das FG sah darin steuerpflichtigen Arbeitslohn. Mit einer Nichtzulassungsbeschwerde hat der Geschäftsführer erreicht, dass der BFH die Entscheidung überprüft (Az: VI R 47/06).
Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 199 | ID 88178