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  • 01.02.2007 | Geldwerter Vorteil

    Parkplatzgestellung durch Arbeitgeber bleibt lohnsteuerfrei

    Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich Parkplätze zur Verfügung, handelt es sich weiterhin nicht um steuerpflichtigen Arbeits­lohn. Das FG Köln war kürzlich von einer grundsätzlichen Lohnsteuerpflicht ausgegangen (November-Ausgabe 2006, Seite 186). Die Finanzverwaltung hält jedoch an ihrer bisherigen lohnsteuerlichen Behandlung fest. Damit bleibt es bei einer generellen Nichtbesteuerung. (FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 29.8.2006, Az: S 2334 – 61 – V B 3)(Abruf-Nr. 063787

    Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 19 | ID 87819