01.02.2007 | Geldwerter Vorteil
Parkplatzgestellung durch Arbeitgeber bleibt lohnsteuerfrei
Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich Parkplätze zur Verfügung, handelt es sich weiterhin nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das FG Köln war kürzlich von einer grundsätzlichen Lohnsteuerpflicht ausgegangen (November-Ausgabe 2006, Seite 186). Die Finanzverwaltung hält jedoch an ihrer bisherigen lohnsteuerlichen Behandlung fest. Damit bleibt es bei einer generellen Nichtbesteuerung. (FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlass vom 29.8.2006, Az: S 2334 – 61 – V B 3)(Abruf-Nr. 063787)
Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 19 | ID 87819