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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Überlassung von Parkplätzen an Arbeitnehmer richtig versteuern und verbeitragen

    von Sonja Steben, hsp herberg & partner mbB, Dortmund

    | Gerade in Großstädten und Innenstadtlagen können Arbeitgeber bei Arbeitnehmern mit der Überlassung eines Park- oder Stellplatzes punkten. LGP stellt die lohnsteuer-, sozialversicherungsrechtlichen und umsatzsteuerlichen Folgen bei einer unentgeltlichen sowie bei einer vergünstigten Überlassung von Park- oder Stellplätzen vor. |

    Unentgeltliche Parkplatzüberlassung

    Überlässt der Arbeitgeber einen Parkplatz unentgeltlich, gilt bei der Lohnsteuer, der Sozialversicherung sowie bei der Umsatzsteuer Folgendes:

     

    Parkplatzüberlassung ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei

    Stellt der Arbeitgeber für das Abstellen des Fahrzeugs während der Arbeitszeit eine Parkmöglichkeit unentgeltlich zur Verfügung, handelt es sich um eine lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Annehmlichkeit. Denn diese liegt im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers.