01.01.2008 | Geldwerter Vorteil
Zufluss von Arbeitslohn bei Nachforderung von SV-Beiträgen
Wird die Zahlung von Schwarzlöhnen aufgedeckt, müssen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nachentrichtet werden. Muss der Arbeitgeber dabei wegen der in § 28g SGB IV begründeten Beitragslastverschiebung vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber auch die Arbeitnehmeranteile zur Gesamtsozialversicherung übernehmen, führt dieser Teil der Nachzahlung beim Arbeitnehmer zu einem geldwerten Vorteil. Dieser fließt dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der tatsächlichen Nachzahlung durch den Arbeitgeber zu und nicht bereits im Zeitpunkt der Beitragslastverschiebung. Mit dieser Entscheidung hat der BFH seine Ansicht zum Zuflusszeitpunkt geändert. (Urteil vom 13.9.2007, Az: VI R 54/03) (Abruf-Nr. 073427)
Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 1 | ID 116459