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  • 01.12.2004 | Geschenke

    Verteilung von Goldmünzen vor einer Weihnachtsfeier

    Der Wert einer unmittelbar vor der betrieblichen Weihnachtsfeier an die Arbeitnehmer überreichten Goldmünze (Krügerrand) kann nicht pauschal mit 25 Prozent versteuert werden (§  40 Abs.  2 S.  1 Nr.  2 EStG). In einem vom FG Münster entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber die Goldmünzen im Wert von etwa 280 Euro vor der Weihnachtsfeier im Vorraum zum eigentlichen Veranstaltungssaal an seine Arbeitnehmer ausgegeben. Der Buchhalter hatte die Übergabe erfasst. Der Arbeitgeber führte darauf 25 Prozent pauschale Lohnsteuer ab. Er war der Ansicht, dass die Übergabe der Goldmünzen "aus Anlass einer Betriebsveranstaltung" erfolgt war. Dem folgte das FG allerdings nicht. Die Goldmünze sei nicht "aus Anlass", sondern nur "bei Gelegenheit" der Weihnachtsfeier gewährt worden. Die Goldmünze sei daher wie eine Aufstockung des Weihnachtsgeldes steuerlich höher zu belasten (§  40 Abs.  1 EStG). (Urteil vom 14.7.2004, Az: 7 K 3481/02 L; Abruf-Nr.  042881 )

    Quelle: Ausgabe 12 / 2004 | Seite 199 | ID 111003