01.07.2006 | Gesetzentwurf liegt vor
Weiterer Baustein bei der Familienförderung:Zum 1. Januar 2007 soll das Elterngeld kommen
Die Förderung von Familien zählt der Koalitionsvertrag zu den wichtigsten Aufgaben dieser Legislaturperiode. Schwerpunkt der Familienförderung soll die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung sein. Nachdem bereits die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten neu geregelt wurde, soll jetzt das neue Elterngeld als weiterer Baustein kommen.
Ein erster Entwurf liegt jetzt vor (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz [BEEG]; Abruf-Nr. 061885). Nachfolgend geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die geplanten Regelungen. Bitte beachten Sie aber, dass sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen ergeben können.
Anspruchsberechtigte
Eltern haben Anspruch auf das Elterngeld, wenn sie
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,
- das Kind selbst betreuen und erziehen und
- keine oder eine Erwerbstätigkeit von höchstens 30 Wochenstunden ausüben.
Wichtig: Für alle bis zum 31. Dezember 2006 geborenen Kinder erhalten Eltern weiterhin Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehunggeldgesetz.
Einkommensabhängige Ersatzleistung
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig