01.04.2006 | Gesetzesänderungen
Haushaltsbegleitgesetz 2006 bringt weitere Änderungen
Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf des „Haushaltsbegleitgesetz 2006“ (Abruf-Nr. 060775)weitere Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Folgende relevanten Änderungen sind geplant:
- Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2007 von derzeit 6,5 Prozent auf 4,5 Prozent gesenkt.
- Die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen wird vom 1. Juli 2006 an auf einen Grundlohn von 25 Euro je Stunde begrenzt.
- Der Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte steigt zum 1. Juli 2006 von derzeit 25 Prozent auf 30 Prozent. Gleichzeitig wird auch die Formel für die Gleitzone entsprechend angepasst.
Beachten Sie: Das Gesetz muss noch einige parlamentarische Hürden nehmen. Den aktuellen Stand der Dinge finden Sie wie immer auf unserer Homepage (www.iww.de) unter „Aktuelle Berichterstattung“.
Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 55 | ID 87899