01.11.2006 | Keine verbindlichen Regeln
Parkplätze für Arbeitnehmer – Das sind die lohnsteuerlichen Folgen
Arbeitnehmer, die mit dem Pkw zur Arbeit fahren, wissen den Wert eines ständig freien, eventuell sogar überdachten und sicheren Parkplatzes in Arbeitsplatznähe zu schätzen. Denn für Arbeitnehmer wird es besonders in Innenstädten immer schwieriger, Parkplätze zu finden. Weil Parkgebühren außerdem mit der Entfernungspauschale abgegolten sind, ist es für Arbeitnehmer auch aus rein finanzieller Sicht vorteilhaft, einen kostenlosen oder günstigen Parkplatz zur Verfügung zu haben.
Stellt der Arbeitgeber nun seinen Arbeitnehmern Parkplätze teil- oder unentgeltlich zur Verfügung oder ersetzt er die Parkgebühren, stellt sich die Frage, inwieweit ein geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
Ersatz von Parkgebühren
Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Parkgebühren für das Abstellen des Fahrzeugs während der Arbeitszeit, führt das zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Denn durch die Entfernungspauschale sind für den Arbeitnehmer sämtliche Aufwendungen abgegolten, die für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Familienheimfahrten entstehen.
Unser Tipp: In Höhe der Entfernungspauschale kann der Ersatz durch den Arbeitgeber allerdings mit 15 Prozent pauschal lohnversteuert werden.
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