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  • 06.04.2009 | Korrektur erforderlich

    Konjunkturpaket II sorgt für
    zusätzliche Arbeit bei den Lohnabrechnungen

    Mit dem Konjunkturpaket II (Abruf-Nr. 090910) wurde unter anderem der Grundfreibetrag erhöht, der Eingangssteuersatz gesenkt und der gesamte Einkommensteuertarif nach rechts verschoben. Und damit das Geld schnell bei den Arbeitnehmern ankommt, wurden die Arbeitgeber kurzerhand verpflichtet, die Lohnabrechnungen zu korrigieren.  

    Die Tarifänderungen im Einzelnen

    • Erhöhung des Grundfreibetrags rückwirkend zum 1. Januar 2009 um 170 Euro auf 7.834 Euro und zum 1. Januar 2010 um weitere 170 Euro auf dann 8.004 Euro.

     

    • Senkung des Eingangssteuersatzes von 15 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2009 auf 14 Prozent.

     

    • Tarifverschiebung um 440 Euro nach rechts rückwirkend zum 1. Januar 2009 und für 2010 nochmals um 330 Euro

    Zeitliche Umsetzung der Änderungen

    Die Änderungen zum 1. Januar 2010 sind unproblematisch, weil bis zum Jahreswechsel 2009/2010 genügend Zeit für Umprogrammierungen bleibt. Die das Jahr 2009 betreffenden Änderungen müssen aber von den Arbeitgebern schon bei der Lohnabrechnung für März berücksichtigt werden. Denn das Konjunkturpaket II ist in diesen Punkten bereits mit Veröffentlichung im BGBl (am 5.3.2009) in Kraft getreten.  

     

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Korrektur

    Bisher ist ein Arbeitgeber berechtigt, bei der jeweils folgenden Lohn­zahlung bisher erhobene Lohnsteuer zu erstatten, wenn er erkennt, dass er die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat (§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG a.F.). Von einem nicht vorschriftsmäßigen Einbehalt geht der Gesetzgeber auch aus, wenn der Grund dafür in einer rückwirkenden Gesetzesänderung liegt. Nach dem bisherigen Gesetzeswortlaut ist der Arbeitgeber aber nur „berechtigt“, nicht „verpflichtet“, eine Gesetzes­änderung rückwirkend zu berücksichtigen.