Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2004 | Krankenversicherung

    Beiträge für als Kapitalleistung ausgezahlte Betriebsrente

    Auf Bezieher einer betrieblichen Altersversorgung oder berufsständischen Versorgung können künftig hohe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zukommen: Ab 2004 ist auch für vor Rentenbeginn vereinbarte und ausgezahlte Kapitalleistungen der volle Beitragssatz fällig (§  229 Abs.  1 S.  3 SGB V). In der nächsten Ausgabe stellen wir Ihnen die neuen Regeln ausführlich vor.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2004 | Seite 21 | ID 110864