01.02.2004 | Krankenversicherung
Beiträge für als Kapitalleistung ausgezahlte Betriebsrente
Auf Bezieher einer betrieblichen Altersversorgung oder berufsständischen Versorgung können künftig hohe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zukommen: Ab 2004 ist auch für vor Rentenbeginn vereinbarte und ausgezahlte Kapitalleistungen der volle Beitragssatz fällig (§ 229 Abs. 1 S. 3 SGB V). In der nächsten Ausgabe stellen wir Ihnen die neuen Regeln ausführlich vor.
Quelle: Ausgabe 02 / 2004 | Seite 21 | ID 110864