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  • 04.02.2008 | Krankenversicherung

    Beitragspflicht von Kapitalleistungen – BSG „hat fertig“

    Das BSG hat wie erwartet auch die letzten noch anhängigen Verfahren gegen die Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung negativ entschieden. Das BSG hat in seiner gesamten Rechtsprechung nicht zwischen den verschiedenen Fallkonstellationen unterschieden (insgesamt gab es sieben Fallgruppen, Ausgabe 7/2005, Seite 116). Der Sozialverband VdK (www.vdk.de) lässt deshalb jetzt mit nur einer Verfassungsbeschwerde (Az: 1 BvR 1924/07), die Beitragspflicht von Einmalzahlungen vom BVerfG prüfen.  

    Beachten Sie: Noch ist aber nicht klar, ob das BverfG die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt. (Urteile vom 25.4.2007, Az: B 12 KR 25/05 R und Az: B 12 KR 26/05 R) (Abruf-Nrn. 080119 und 080120

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 21 | ID 117399