05.06.2008 | Krankenversicherung
Beitragspflicht von Kapitalleistungen – BVerfG entscheidet nicht
Zahlungen aus betrieblichen Direktversicherungen sind beitragspflichtig – und dabei bleibt es. Denn das BVerfG hat eine dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde (Ausgabe 2/2008, Seite 21) nicht zur Entscheidung angenommen. Nach Ansicht der BVerfG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, Kapitalleistungen aus betrieblichen Direktversicherungen den Versorgungsbezügen nach § 229 Abs. 1 Satz 1 SGB V gleichzustellen und damit der Beitragspflicht zu unterwerfen. (Beschluss vom 7.4.2008, Az: 1 BvR 1924/07)(Abruf-Nr. 081628)
Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 91 | ID 119744