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  • 10.12.2010 | Krankenversicherung

    Kein Bestandsschutz für Direktversicherung aus dem Jahr 1979

    Für die einmalige Kapitalzahlung aus der betrieblichen Altersversorgung besteht bei einem in der Krankenversicherung der Rentner Pflichtversicherten Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser Grundsatz gilt auch für einen im Jahr 1979 abgeschlossenen Direktversicherungsvertrag. Mit dieser Begründung hat das SG Aachen die Klage eines Rentners abgewiesen, der auf Vertrauensschutz pochte und die Beitragsfreiheit erreichen wollte (Urteil vom 13.7.2010, Az: S 13 KR 136/10; Abruf-Nr. 102626).  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 202 | ID 140806