10.06.2010 | Krankenversicherung
Private Krankenversicherung bei ehemaligem Selbstständigen
Auch ehemalige Selbstständige sind nach Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit mindestens drei Jahre lang versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat das LSG Baden-Württemberg jetzt bestätigt. Die Vorschrift, nach der abhängig Beschäftigte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze erst nach drei Kalenderjahren versicherungsfrei werden können, gelte auch für Arbeitnehmer, die zuvor selbstständig tätig waren und bereits privat krankenversichert sind. Auf die Höhe ihres Arbeitseinkommens als Selbstständige komme es dabei nicht an. Das letzte Wort hat jetzt das BSG (Az: B 12 KR 6/10 R).
Unser Tipp: Ausführliche Information zu den Voraussetzungen für den Wechsel in die private Krankenversicherung finden Sie in der Ausgabe 6/2007, Seite 100. (Urteil vom 12.02.2010, L 4 KR 1420/09)(Abruf-Nr. 101290)