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  • 01.03.2006 | Künstlersozialabgabe

    Abgabepflicht einer privaten Berufsfachschule für Fotografie

    Der Inhaber einer Ausbildungseinrichtung für künstlerische Tätigkeiten ist zur Künstlersozialabgabe verpflichtet. In dem vom BSG entschiedenen Fall war eine private Berufsfachschule für Fotografie betroffen, die unter „Akademie Film- Foto- Grafik- Mediendesign“ firmierte. Schon darin komme deutlich zum Ausdruck, dass es sich um eine Ausbildungseinrichtung für künstlerische Tätigkeiten handele, so das BSG. Hinter den zu erlangenden Abschlüssen als Mediendesigner, Fotodesigner, Mediendesigner mit der Fachrichtung Grafik, Grafikdesigner und Foto-Design-Assistent würden sich zudem Berufsbilder mit künstlerischen Inhalten verbergen. Dass bei der Ausbildung großer Wert auf die Vermittlung handwerklicher Fähigkeiten gelegt werde, ändere nichts an der grundsätzlichen Abgabepflicht. (Urteil vom 7.7.2005, Az: B 3 KR 7/04 R)(Abruf-Nr. 060261

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 39 | ID 87846