01.01.2008 | Künstlersozialabgabe
Dieter Bohlen ist doch ein Künstler
Als Juror bei „Deutschland sucht den Superstar“ ist Dieter Bohlen ein Künstler. Nach Ansicht des SG Köln war die Jury um Bohlen ungeachtet des Niveaus künstlerisch tätig. Denn es sei in Ansätzen eine freie schöpferische Gestaltung zu erkennen. Somit muss RTL für Bohlen & Co noch rund 173.000 Euro Künstlersozialabgabe zahlen. (Urteil vom 12.11.2007, Az: S 23 KR 3/07)(Abruf-Nr. 073522)
Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 3 | ID 116454