09.11.2009 | Künstlersozialabgabe
Dieter Bohlens Sprüche sind abgabepflichtig
Trotz seiner zuweilen niveaulosen Sprüche ist Dieter Bohlen in der DSDS-Castingshow als Künstler anzusehen. Folge für RTL: Der Sender muss für Bohlens Honorare Künstlersozialabgabe zahlen. Das waren in dem jetzt vom BSG entschiedenen Fall immerhin rund 173.000 Euro. Aus Sicht des BSG sind die Juroren nicht nur Experten, sondern wesentlicher Teil der Unterhaltung. (Urteil vom 1.10.2009, Az: B 3 KS 4/08 R)(Abruf-Nr. 093354)
Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 183 | ID 131396