07.02.2011 | Künstlersozialabgabe
Für Werbefotografen ist die Künstlersozialabgabe zu entrichten
Beauftragt ein Unternehmen einen selbstständigen Werbefotografen, so ist es zur Zahlung einer Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse verpflichtet. Das hat das BSG entschieden (Urteil vom 25.11.2010, Az: B 3 KS 1/10 R; Abruf-Nr. 104296). Nach Ansicht des Gerichts steht auch die Ausbildung als Fotografenhandwerker der Einstufung als „bildender Künstler“ nach § 2 KSVG nicht entgegen, wenn jemand das handwerkliche Berufsfeld verlässt und als Werbefotograf tätig wird. Begründung: Werbefotografen seien Pressefotografen vergleichbar. Letztere würden ebenfalls unabhängig von ihrer Ausbildung und der künstlerischen Qualität ihrer Bilder allein deshalb - als Publizisten - von § 2 KSVG erfasst, weil ihre Tätigkeit einem bestimmten Zweck diene, wie Pressefotografie, Bildjournalismus, Bildberichterstattung. Dieser Zweck werde vom Berufsfeld des Fotografenhandwerks nicht umfasst.