07.03.2008 | Künstlersozialabgabe
Keine Abgabe für Fernsehwerbespots mit Profisportlern
Die Künstlersozialkasse hält das Mitwirken von Profisportlern in Werbespots für eine künstlerische Tätigkeit. Folge: Sie fordert Künstlersozialabgabe auf die Honorare. Zu Unrecht, entschied jetzt das BSG. Auch wenn die Sportler in nach einem Drehbuch gestalteten Szenen auftreten, werden sie dadurch nicht zu Schauspielern im Sinne des KSVG. Profisportler (im Urteilsfall ging es um die Klitschko-Brüder) werden von der werbetreibenden Wirtschaft nicht wegen ihrer darstellerischen Fähigkeiten, sondern wegen ihrer Bekanntheit und Vorbildfunktion als Werbeträger engagiert. Es gehört inzwischen zum Erscheinungsbild von Profisportlern, in der Werbung aufzutreten und so ihre Persönlichkeitsrechte zu vermarkten. Beachten Sie: Nicht zu entscheiden war die Frage, ob Künstlersozialabgabe auf ein Honorar zu zahlen ist, das ein Profisportler für die Übernahme einer Rolle in einem Kino- oder Fernsehfilm erhält. (Urteil vom 24.1.2008, Az: B 3 KS 1/07 R)(Abruf-Nr. 080305)