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  • 03.08.2022 · Nachricht · Künstlersozialabgabe

    Einmalige Auftragserteilung – noch keine Künstlersozialabgabe

    | Wer nur einmal einen Webdesigner mit der Erstellung einer Website beauftragt, muss noch keine Künstlersozialabgabe zahlen, so das BSG. |