01.10.2007 | Künstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe ist auch für Kameraleute zu leisten
Auf Entgelte für Kameraleute, die Kameras bei der Übertragung oder Aufzeichnung von Sportereignissen bedienen, ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen. Es handelt sich um eine publizistische Leistung. (SG Stuttgart, Urteil vom 23.4.2007, Az: S 15 KR 8106/04)(Abruf-Nr. 072818)
Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 164 | ID 113465