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  • 12.08.2021 · Nachricht · Künstlersozialabgabe

    GGf-Gehalt und Bemessung der Künstlersozialabgabe

    | Das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) einer GmbH, der 100 Prozent der Geschäftsanteile hält, ist nur dann in die Bemessung der Künstlersozialabgabe einzubeziehen, wenn das Gesamtbild seiner Tätigkeit künstlerischer oder publizistischer Natur ist, so das SG Stuttgart. |