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  • 11.01.2010 | Kurzarbeitergeld

    Kurzarbeitergeld gibt es ab 2010 nur noch 18 Monate lang

    Ab 2010 wird Kurzarbeitergeld nur noch maximal 18 Monate gewährt. Für bereits 2009 begonnene Kurzarbeit gelten aber weiterhin die 24 Monate als Obergrenze. Auch bei der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge (bis zum 6. Monat 50 Prozent, danach 100 Prozent) ändert sich nichts (Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld; Abruf-Nr. 094000).  

    Unser Tipp: Kurzarbeitergeld ist - wie andere Lohnersatzleistungen - steuerfrei. Weil es aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt, droht vielen Arbeitnehmern bei der Einkommensteuerveranlagung 2009 eine Steuernachzahlung. Betroffen sind insbesondere Ehegatten mit der Lohnsteuerklassenkombination III/V und Arbeitnehmer, die nur teilweise in Kurzarbeit sind/waren.  

    Unser Service: Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Ausgabe 7/2009, Seite 114 bzw. in „myIWW“ (www.iww.de) im „Archiv“.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 3 | ID 132722