05.05.2008 | Lohnfortzahlung
Anspruch auf Krankengeld auch nach Kündigung
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer behalten ihren Anspruch auf Krankengeld auch dann, wenn sie während der Arbeitsunfähigkeit ihren Arbeitsplatz verlieren. Das hat das LSG Bayern jetzt klargestellt. Die Krankenkasse berief sich im Urteilsfall auf ihre Satzung, nach der für freiwillig Versicherte nur bei Bestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses einen Krankengeldanspruch bestehen sollte. Nach Ansicht des LSG reicht es dagegen aus, wenn bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein solches besteht. Andernfalls würde der Gedanke der wirtschaftlichen Absicherung des Arbeitnehmers im Krankheitsfall unterlaufen. (Urteil vom 7.3.2008, Az: L 4 KR 268/06)(Abruf-Nr. 080769)
Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 74 | ID 119131