08.10.2009 | Lohnfortzahlung
Arbeitsunfähigkeit infolge einer Unfruchtbarkeitsbehandlung
Ist eine Arbeitnehmerin aufgrund von Erkrankungen arbeitsunfähig, die auf eine Hormonbehandlung wegen Unfruchtbarkeit zurückzuführen sind, hat sie diese Arbeitsunfähigkeit aus Sicht des LAG Hessen nicht verschuldet. Folge: Der Arbeitgeber muss für sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten. (Urteil vom 26.11.2008; Az: 6/18 Sa 740/08)(Abruf-Nr. 092262)
Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 166 | ID 130662