· Fachbeitrag · Lohnfortzahlung
Arbeitsverhinderung: Wann mussder Arbeitgeber bezahlt freistellen?
von Fachanwalt für Arbeitsrecht Rainer Hoffmann, St. Ingbert
| Kommt Arbeitnehmern etwas Unabwendbares dazwischen und können sie deshalb ihrer Arbeit nicht nachkommen, stellt sich die Frage, wann der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt trotzdem fortzahlen muss und, wenn ja, wie lange. |
Arbeitsverhinderung und bezahlte Freistellung
Der Gesetzgeber hat es in § 616 BGB so formuliert: Der Arbeitnehmer behält den Anspruch auf die volle Arbeitsvergütung, wenn er „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist“. Liegen die Voraussetzungen vor, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer freigeben und ihm das Gehalt weiterzahlen. „Nacharbeiten“ kann er nicht verlangen.
Die Rechtsprechung hat die Voraussetzungen des § 616 BGB in den letzten Jahren konkretisiert. Danach gilt Folgendes:
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