01.11.2007 | Lohnfortzahlung
Personen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr
Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, sind keine Arbeitnehmer. Sie sind bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten deshalb nicht zu berücksichtigen und für sie sind weder U1- noch U2-Umlage zu entrichten. Eine Erstattung eventueller Arbeitgeberaufwendungen ist dann ebenfalls ausgeschlossen. Das haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger jetzt noch einmal ausdrücklich klargestellt. Hintergrund ist, dass einige Krankenkassen eine Teilnahme dieser Personen am U2-Verfahren (Mutterschutz) bejaht hatten. (Besprechungsergebnis vom 11.7.2007)(Abruf-Nr. 072984)
Quelle: Ausgabe 11 / 2007 | Seite 182 | ID 115161