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    RVG professionell

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    01.10.2006 | Lohnfortzahlung

    Viele Krankenkassen müssen ihre U1-Umlage überarbeiten

    Die Krankenkassen dürfen bei der U1-Umlage neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Erstattungssatz von 80 Prozent nur noch einen weiteren Satz anbieten. Diese Entscheidung des BSG führt dazu, dass viele Krankenkassen ihre U1-Umlagesätze überarbeiten müssen. Auslöser dieser Entscheidung war der Wunsch der Gmünder Ersatzkasse (GEK) Erstattungssätze von 10, 50 und 80 Prozent anbieten zu dürfen. Neben der Begrenzung auf einen zusätzlichen Erstattungssatz entschied das BSG außerdem, dass der Erstattungssatz so bemessen sein muss, dass der Arbeitgeber nennenswerte Entlastung erfährt. Das sei bei einem Erstattungssatz von lediglich 10 Prozent nicht der Fall. (Urteil vom 18.7.2006, Az: B 1 A 1/06 R)(Abruf-Nr. 062805)  

     

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 165 | ID 88118

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