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  • 01.07.2006 | Lohnsteuer-Haftung

    Qualifikation der Tätigkeit von Models bei Werbefilmen

    Die Tätigkeit von Models, die einmalig für ein bis drei Tage für Werbefilmaufnahmen engagiert werden, ist als selbstständig zu qualifizieren. Die Produktionsfirma kann deshalb nicht als Arbeitgeber für die Lohnsteuer in Haftung genommen werden. Das FG München widerspricht damit der Finanzverwaltung, die Mitarbeiter bei der Herstellung von Werbefilmen in der Regel als Arbeitnehmer ansieht (BMF-Schreiben vom 5.10.1990, Az: IV B 6 – S 2332 – 73/90; BStBl 1990 I, 638, Textziffer 1.4) Die Vertragsbedingungen zu denen die Models beschäftigt waren, entsprachen nach Ansicht des FG in keinster Weise denen eines Arbeitnehmers. Die Finanzverwaltung hat Revision eingelegt (Az: VI R 5/06). (Urteil vom 25.11.2005, Az: 8 K 1197/03) (Abruf-Nr. 061261

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2006 | Seite 110 | ID 88021