· Dienstfahrradüberlassung
Dienstfahrrad-Modelle und Personalabbau: Was mit dem Fahrrad lohnsteuerlich passiert

von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München
| Die durch Gehaltsumwandlung finanzierte Überlassung von Fahrrädern an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung hat in den letzten Jahren großen Zuspruch erhalten. Viele Unternehmen haben entsprechende Dienstfahrradmodelle implementiert. In der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Situation vieler Unternehmen stellt sich die Frage, was mit dem Dienstfahrrad passiert, wenn Personal abgebaut werden muss. Welche lohnsteuerlichen Folgen hat das? LGP gibt darüber einen Überblick. |
Die Abwicklung der Dienstfahrrad-Modelle in der Praxis
Bei den üblicherweise implementierten Dienstfahrrad-Modellen least der Arbeitgeber das Fahrrad und ist gegenüber der Leasinggesellschaft zur Zahlung der Leasingrate und zur Rückgabe des Fahrrads am Ende der Leasinglaufzeit (in einem ordnungsgemäßen Zustand) verpflichtet.
Die Überlassung des Fahrrads an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung durch den Arbeitgeber erfolgt aufgrund des Arbeitsverhältnisses und führt zu einem geldwerten Vorteil. Im Rahmen dieser Überlassung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, das Fahrrad pfleglich zu behandeln und dem Arbeitgeber am Ende der Leasingzeit (in einem ordnungsgemäßen Zustand) zurückzugeben, damit dieser seine Verpflichtung zur Rückgabe an den Leasinggeber erfüllen kann. Zusätzlich vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Umwandlung von Arbeitslohn (im Regelfall in Höhe der Leasingrate abzüglich eines Firmenzuschusses z. B. in Höhe des Beitrags zur Kaskoversicherung oder Ähnliches) zugunsten der Überlassung des Fahrrads für die Dauer der Überlassung.
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